AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1.  Tätigkeitsbereich
    Sanierung / Instandsetzung von bestehender Bausubstanz, mit Schwerpunkt auf Denkmalschutz.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    Angebote über den Leistungsumfang werden in der Regel schriftlich mit Unterschrift der verantwortlichen Person in der Geschäftsleitung mit Angabe der zeitlichen Gültigkeit ausgefertigt und sind rechtsverbindlich.
    Ebenso rechtsverbindlich sind aber auch mündlich getroffene Absprachen und Vereinbarungen, sobald sie dem Vertragspartner nach dem Tag der Vereinbarung schriftlich durch E- Mail oder Fax-Nachricht bestätigt werden.
  3. Kostengestaltung
    Für die Vergütung der vertraglich übernommenen Leistungen werden vorzugsweise pauschale Festpreise mit oder ohne Nachtragausschluss vereinbart. Ebenso können Leistungen auf Regiebasis vereinbart und ausgeführt werden.
    Grundlage der Kalkulation sind die zur Erledigung des übernommenen Auftragsumfanges nach Erfahrungswerten geschätzten Arbeitsstunden und die Kosten der zur Leistungserbringung eingesetzten Materialien.
    Regiearbeiten sollen täglich nach Art und Umfang erfasst und vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten abgezeichnet werden.
    Stundenlöhne der Arbeitskräfte entsprechen dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe regional üblichen Standard. 
  4. Abnahme / Teilabnahme
    Die Firma Bachhiesl kann als Leistungsnehmer innerhalb der Leistungsphase vom Auftraggeber unabhängig von der Endabnahme des Werkes zu jeder Zeit eine Zwischenabnahme innerhalb von 6 Arbeitstagen verlangen. Unabhängig von der förmlichen Abnahme gilt zwischen den Vertragspartnern unbedingt der Begriff „Abnahme durch Benutzung“.
  5. Gewährleistung
    Die Gewährleistung für Handwerksleistungen beträgt 2 Jahre. Gewährleistung auf bestehende von der Firma Bachhiesl bearbeitete Bausubstanz, besonders im Denkmalbereich kann nicht gewährt werden. 
  6. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungsbedingungen unterliegen keiner starren Regel, sie werden flexibel gehandhabt und je nach Vereinbarungsergebnis entweder bereits im Angebot genannt oder im Leistungsübernahmevertrag festgelegt.
  7. Gerichtstand und Erfüllungsort
    Der Gerichtsstand ist Forchheim, bzw. Bamberg
  8. Salvatorische Klausel
    Grundsätzlich gilt für alle schriftlichen Vereinbarungen die salvatorische Klausel, die besagt, dass für den Fall, dass einzelne Vertragspunkte aus rechtlichen Gründen obsolet werden, unbeschadet dessen alle anderen Vertragspunkte rechtsgültig bleiben.